Für MatchMedPro ist das faire und zuverlässige Handeln schon immer das höchste Gebot. Dieses kann nur dann geschehen, wenn das Recht strikt eingehalten wird. Verstöße gegen geltende Gesetze und interne Regelungen dulden wird nicht.
Aus diesem Grund möchten wir alle Mitarbeiter/-innen und sonstige mit MatchMedPro in geschäftlichem Kontakt stehende Personen ermutigen, Verstöße zu melden. Nur so ist es uns möglich, von einem Fehlverhalten innerhalb unserer Mitarbeiterschaft zu erfahren. Diese Hinweise können wertvoll sein und beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken und zukünftig zu verhindern.
Aus diesem Grund haben wir eine interne Meldestelle für unser Unternehmen eingerichtet, die eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeiten wird. Dadurch wird der bestmögliche Schutz für alle Beteiligten gewährleistet - ohne Angst vor Repressalien.
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße von Kolleginnen, Kollegen oder Führungskräften erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber den Hinweisgebern. Es verlangt die Einrichtung einer sicheren, internen Meldestelle für Meldungen von Missständen einzurichten. Neben den internen gibt es auch noch externe Meldestellen, die von Bund oder Ländern betrieben werden. Auf diese stehen grundsätzlich den Hinweisgebern offen.
Die Identität der Hinweisgebenden und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, sowie sonstiger in der Meldung genannten Personen, werden vertraulich behandelt und sind ausschließlich für unseren Beauftragten der internen Meldestelle (Vertrauensanwalt / Ombudsmann Werner Stolz) ersichtlich. Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die böswillige hinweisgebende Person ggf. sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Den vollständigen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie unter Hinweisgeberschutzgesetz
Erforderlich ist, dass Hinweisgebende die Informationen über einen Verstoß in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Damit können Hinweisgebende sein:
Die Meldung von oben genannten Verstößen kann über diese eingerichtete Plattform leicht und problemlos eingegeben werden. Innerhalb der Plattform kann über ein gesichertes Postfach - auch per verfremdeter Sprachaufnahme - kommuniziert werden.
Link zur internen Meldestelle: Zur internen Meldestelle
Auf Wunsch kann auch ein persönlicher Termin erfolgen, dazu muss jedoch zunächst eine Kontaktaufnahme über den aufgezeigten Weg stattfinden.
Wir ermutigen alle Hinweisgebenden die von MatchMedPro (MatchWebPro Europa GmbH, MWP Ärzte+Pflege Personal Überlassung GmbH) bereit gestellte Meldestelle zu nutzen. Sie kann auch anonym genutzt werden und es sind keinerlei Repressalien damit verbunden. Sollte zur Abgabe eines Hinweises eine externe Meldestelle bevorzugt werden, verweisen wir auf die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.
Nach der Hinweisabgabe erhalten Hinweisgebende innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Der Hinweis wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nimmt unser Vertrauensanwalt Werner Stolz Kontakt mit den Hinweisgebenden auf.
Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen getroffen.
Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung werden die Hinweisgebenden über das Prüfergebnis, geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert.
Mit Ihren Hinweisen helfen Sie uns, schwere Nachteile für MatchMedPro und die damit verbundenen Unternehmen, unsere Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner abzuwenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Oberstes Prinzip in all unseren Prozessen ist der Schutz der hinweisgebenden Personen. Wir nutzen hierfür ein zertifiziertes System des Anbieters EQS Group AG.
Über den geschützten Postkasten können Sie mit dem Hinweisbearbeiter kommunizieren. Sie erhalten über den Postkasten Rückmeldung, was mit Ihrem Hinweis geschieht oder es werden Ihnen Fragen gestellt. Sie bleiben hierbei anonym. Wir sind an Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden, nicht an Ihnen als hinweisgebende Person.
Bitte wählen Sie bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens ein Pseudonym/ Benutzername und Kennwort selbst. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Sie werden zu keinem Zeitpunkt im Meldeprozess nach persönlichen Angaben gefragt. Wenn Sie nicht nur Vertraulichkeit, sondern vollständige Anonymität wünschen, achten Sie darauf keine Daten einzugeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Der folgende Link bringt Sie zu unserer internen Meldestelle, die Sie Nutzen können, um uns als Geschäftspartner/-in oder Mitarbeiter/-in auf interne Missstände hinweisen können. Bei Bedarf auch anonym:
Zur internen MeldestellePersonalvermittlung durch:
MatchWebPro Europa GmbH
Sachsenweg 16
59073 Hamm
Durchführung Personalüberlassung:
MWP Ärzte+Pflege Personal Überlassung GmbH
Sachsenweg 16
59073
Hamm
Die MWP Ärzte+Pflege Personal Überlassung GmbH ist ein Tochterunternehmen der MatchWebPro Europa GmbH.
MatchMedPro ist eine eingetragene Marke der MatchWebPro Europa GmbH.